Kosten und Versicherung

Was kostet eine Paartherapie in der Schweiz – und zahlt die Krankenkasse?

Stundenansätze, Tarife öffentlicher Beratungsstellen, Anordnungsmodell und Zusatzversicherung: was Paartherapie kostet und wer was bezahlt.

Was eine Paartherapie in der Schweiz kostet, hängt weniger von einem Marktpreis ab als davon, wer sie anbietet und warum ein Paar kommt. Private Praxen legen ihre Stundenansätze selbst fest, öffentliche und kirchliche Beratungsstellen verrechnen oft Tarife nach Einkommen. Die Grundversicherung bezahlt nur, wenn eine psychische Erkrankung behandelt wird – eine Beziehungskrise allein genügt nicht. Wer das vor der ersten Sitzung klärt, vermeidet Überraschungen.

Wovon die Kosten abhängen

Paartherapie und Paarberatung werden fast immer pro Sitzung oder pro Stunde abgerechnet. Eine repräsentative, öffentlich zugängliche Erhebung der Stundenansätze privater Praxen in der Schweiz gibt es nicht; die Redaktion nennt deshalb keine «Durchschnittspreise». Wie hoch die Rechnung am Ende ausfällt, bestimmen vor allem diese Faktoren:

Faktor Wirkung auf die Kosten
Qualifikation und Abrechnungsweg Zugelassene Psychotherapeutinnen können bei Krankheitswert über die Grundversicherung abrechnen; sonst gilt der Stundenansatz der Praxis.
Sitzungsdauer Paarsitzungen dauern oft länger als 60 Minuten – bei der Paarberatung im Kanton Zürich in der Regel 75 bis 90 Minuten. Prüfen Sie, ob ein Preis pro Stunde oder pro Sitzung gilt; Doppelsitzungen kosten entsprechend mehr.
Co-Therapie Arbeiten zwei Fachpersonen gleichzeitig, steigt der Stundenansatz.
Anzahl Sitzungen Sie hängt vom Anliegen ab und lässt sich vorab kaum festlegen. Seriöse Fachpersonen vereinbaren Zwischenbilanzen.
Trägerschaft Öffentlich oder kirchlich getragene Stellen bieten oft einkommensabhängige Tarife.
Absagen Wer zu spät absagt, bezahlt die Sitzung meist trotzdem.

Was öffentliche Paarberatungsstellen verlangen

Die Kantone müssen dafür sorgen, dass sich Ehegatten bei Eheschwierigkeiten gemeinsam oder einzeln an Ehe- oder Familienberatungsstellen wenden können (Art. 171 ZGB). Wie diese Stellen finanziert sind und was sie kosten, regelt jeder Kanton anders.

Ein gut dokumentiertes Beispiel ist die Paarberatung im Kanton Zürich. Sie verrechnet für Paar- und Einzelberatung pro Stunde, zuzüglich Mehrwertsteuer, einen Tarif nach dem steuerbaren Jahreseinkommen:

Steuerbares Jahreseinkommen Tarif pro Stunde
bis 38’400 Franken 60 Franken
bis 57’600 Franken 100 Franken
bis 76’800 Franken 140 Franken
bis 96’000 Franken 160 Franken
bis 120’000 Franken 180 Franken
bis 158’700 Franken 220 Franken
über 158’700 Franken 240 Franken (Normaltarif)

Die Tabelle zeigt eine Auswahl der zehn Stufen. Massgebend für eine Ermässigung ist der Wohnsitz im Kanton Zürich; ab einem steuerbaren Vermögen von 200’000 Franken sinkt die Ermässigung pro weitere 100’000 Franken um eine Stufe. Abgesagt werden muss spätestens 24 Stunden (werktags) vor dem Termin, sonst wird bei laufender Beratung eine Stunde verrechnet.

Wann zahlt die Grundversicherung?

Die Krankenpflege-Leistungsverordnung beschreibt Psychotherapie als Behandlung psychischer und psychosomatischer Erkrankungen, die als Einzel-, Paar-, Familien- oder Gruppentherapie durchgeführt werden kann (Art. 2 KLV). Daraus folgen zwei Dinge: Paartherapie kann eine Leistung der Grundversicherung sein – aber nur, wenn eine Erkrankung behandelt wird. Die FSP formuliert es so: Psychotherapie wird übernommen, sofern sie ärztlich verschrieben wurde und ein Krankheitswert vorliegt.

Für psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten gilt seit dem 1. Juli 2022 das Anordnungsmodell (Art. 11b KLV):

  • Anordnung: Eine Ärztin oder ein Arzt mit Weiterbildungstitel in Allgemeiner Innerer Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie oder Kinder- und Jugendmedizin – oder mit dem Schwerpunkt Psychosomatische und psychosoziale Medizin – ordnet die Therapie an.
  • Krisenintervention und Kurztherapie: Bei schweren Erkrankungen mit Neudiagnose oder in einer lebensbedrohlichen Situation kann auch eine Ärztin oder ein Arzt mit einem anderen Weiterbildungstitel anordnen; gedeckt sind dann höchstens 10 Sitzungen (Art. 11b Abs. 1 Bst. b und Abs. 4 KLV).
  • Umfang: Pro Anordnung sind höchstens 15 Abklärungs- und Therapiesitzungen gedeckt. Vor deren Ablauf berichtet die Therapeutin der anordnenden Ärztin.
  • Fortsetzung: Soll die Therapie nach 30 Sitzungen weiterlaufen, berichtet die anordnende Ärztin dem Vertrauensarzt der Krankenkasse; die Versicherung entscheidet dann über die Fortsetzung (Art. 11b Abs. 3 und Art. 3b KLV). Stammt die Anordnung aus der Allgemeinen Inneren Medizin oder der Kinder- und Jugendmedizin, muss dem Bericht zusätzlich eine Fallbeurteilung durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Psychiatrie beiliegen (Art. 11b Abs. 3bis KLV).
  • Zulassung: Selbstständig abrechnen darf, wer neben der kantonalen Bewilligung drei Jahre klinische Erfahrung nachweist, davon mindestens zwölf Monate in einer anerkannten psychotherapeutisch-psychiatrischen Einrichtung (Art. 50c KVV). Angestellte Psychotherapeutinnen rechnen über eine zugelassene Organisation der psychologischen Psychotherapie ab (Art. 52e KVV).

Umgangssprachlich ist oft von einer «Überweisung» die Rede. Gemeint ist die ärztliche Anordnung: Ohne sie kann eine psychologische Psychotherapeutin nicht über die Grundversicherung abrechnen, und ohne Erkrankung wird die Anordnung auch nicht ausgestellt. Ob eine behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt, beurteilt die Ärztin oder der Arzt; eine Beziehungskrise allein begründet keine Anordnung.

Bei ärztlicher Psychotherapie durch Psychiaterinnen und Psychiater ist keine Anordnung nötig; die Versicherung übernimmt hier zunächst höchstens 40 Sitzungen, danach gilt dasselbe Berichtsverfahren (Art. 3 und 3b KLV). In beiden Fällen tragen Sie Franchise und Selbstbehalt.

Die Tarife für psychologische Psychotherapie sind noch nicht national abschliessend geregelt; mehrere Kantone haben provisorische Tarife festgelegt. Basel-Stadt etwa hat einen Tarif von 2.58 Franken pro Minute ab dem 1. Januar 2025 unbefristet verlängert, bis ein definitiver Tarif vorliegt – das entspricht 154.80 Franken für 60 Minuten. Eine gesamtschweizerische Tarifstruktur haben die Psy-Verbände FSP, ASP und SBAP, H+ und der Versichererverband prio.swiss am 18. Dezember 2025 dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht, mit geplanter Einführung am 1. Januar 2027; die Höhe des Tarifs wird danach separat verhandelt. Eine Genehmigung durch den Bundesrat konnte die Redaktion bis Redaktionsschluss nicht bestätigen (Stand: Oktober 2026).

Was Zusatzversicherungen übernehmen

Zahlt die Grundversicherung nicht, kommt eine Zusatzversicherung infrage. Die FSP weist darauf hin, dass einige Zusatzversicherungen psychologische Beratung teilweise übernehmen, etwa mit einer festen Jahrespauschale oder einer Pauschale pro Sitzung. Psychotherapeutinnen, die nicht über die Grundversicherung abrechnen, stellen ihre Rechnung direkt an die Patientinnen und Patienten; auch dann kann sich eine Zusatzversicherung beteiligen.

Wie unterschiedlich die Bedingungen sind, zeigt ein Beispiel: Helsana beteiligt sich gemäss Produktbroschüre 2026/27 und der Liste «Spezielle Behandlungsformen» in den Zusatzversicherungen TOP und OMNIA mit bis zu 75 Prozent an nichtärztlicher Psychotherapie durch anerkannte Psychotherapeutinnen – insgesamt höchstens 3000 Franken (TOP/OMNIA) bzw. 4500 Franken (COMPLETA) pro Jahr für alle speziellen Behandlungsformen zusammen, also etwa auch für andere Therapien auf dieser Liste. Das gilt nur, wenn keine Leistungspflicht der Grundversicherung besteht. Verlangt werden ein vorgängiges Gesuch, eine schriftliche Kostengutsprache, eine ärztliche Verordnung und eine von Helsana anerkannte Fachperson. Andere Versicherer haben andere Regeln; massgebend sind die Bedingungen Ihres Vertrags.

«Krankenkassenanerkannt»: Was ist gemeint?

Viele Praxen schreiben, sie seien «krankenkassenanerkannt». Das kann zweierlei bedeuten, und der Unterschied ist für die Kosten entscheidend:

  • Zulassung zur Grundversicherung: Die Fachperson erfüllt die Voraussetzungen von Art. 50c KVV – kantonale Bewilligung, drei Jahre klinische Erfahrung, Qualitätsanforderungen. Die Grundversicherung zahlt dann trotzdem nur, wenn eine Erkrankung behandelt wird und eine ärztliche Anordnung vorliegt.
  • Anerkennung durch eine Zusatzversicherung: Jeder Versicherer legt selbst fest, welche Fachpersonen und Methoden er anerkennt, oft über eigene Listen oder Qualitätslabels. Ob eine Paarberatung darunter fällt und wie viel bezahlt wird, hängt vom Produkt ab.

Fragen Sie deshalb nach: anerkannt für welche Versicherung und welches Produkt? Im Glossar steht der Begriff unter krankenkassenanerkannt.

Ist Paartherapie steuerlich absetzbar?

Bei der direkten Bundessteuer können Sie Krankheitskosten abziehen, die Sie selbst tragen, soweit sie 5 Prozent der um die Aufwendungen verminderten steuerbaren Einkünfte übersteigen (Art. 33 Abs. 1 Bst. h DBG). Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) zählt Psychotherapie zu den abzugsfähigen Heilbehandlungen, sofern sie ärztlich verordnet ist und von diplomierten Personen durchgeführt wird. Nicht abziehbar sind nach dem Kreisschreiben Aufwendungen zur Selbsterfahrung, Selbstverwirklichung oder Persönlichkeitsreifung sowie solche, die der Prävention dienen.

Für Paare heisst das: Eine ärztlich verordnete Psychotherapie, auch im Paarsetting, kann zu den Krankheitskosten zählen – eine Paarberatung bei einer Beziehungskrise ohne Krankheitsbezug in der Regel nicht. Ab der Steuerperiode 2027 gilt das neue Kreisschreiben Nr. 11a der ESTV, das jenes von 2005 ersetzt. Für die Staats- und Gemeindesteuern gelten die Bestimmungen Ihres Kantons; bewahren Sie Rechnungen und die ärztliche Verordnung auf.

Und bei einer Trennung?

Geht es nicht mehr um die Beziehung, sondern um die Regelung einer Trennung, ist oft eine Mediation das passende Format. Ihre Kosten tragen grundsätzlich die Parteien (Art. 218 ZPO); in Kinderbelangen gibt es unter Bedingungen einen Anspruch auf unentgeltliche Mediation. Ablauf und Kosten erklärt der Ratgeber Mediation bei Trennung und Scheidung.

So vermeiden Sie Überraschungen

Stellen Sie diese Fragen vor dem ersten Termin – am besten schriftlich:

  1. Wie hoch ist der Stundenansatz, und wie lange dauert eine Paarsitzung?
  2. Ist die Fachperson zur Abrechnung über die Grundversicherung zugelassen? Braucht es eine ärztliche Anordnung?
  3. Ist die Fachperson von meiner Zusatzversicherung anerkannt, und braucht es eine Kostengutsprache?
  4. Was kosten Telefonate, Berichte oder Einzelsitzungen innerhalb der Paartherapie?
  5. Bis wann muss ich absagen, damit keine Kosten entstehen?

Wenn es dringend ist

Nicht jede Krise kann bis zum nächsten freien Termin warten. Die Dargebotene Hand ist rund um die Uhr und kostenlos unter der Nummer 143 erreichbar, auch per Chat und Mail. Bei Gewalt in der Beziehung ist eine Paartherapie nicht der erste Schritt: Das Interventionsprotokoll des Kantons Freiburg hält fest, dass eine herkömmliche Paarberatung nicht sinnvoll ist, solange Gewalt ausgeübt wird oder Gewalthandlungen erst kurz zurückliegen. Die Opferhilfe berät unter 142 kostenlos, vertraulich und anonym; die Nummer ist keine Notrufnummer – bei akuter Gefahr wählen Sie die Polizei unter 117.

Häufige Fragen

Zahlt die Grundversicherung eine Paartherapie?
Nur wenn eine psychische oder psychosomatische Erkrankung behandelt wird. Dann kann die Psychotherapie auch als Paartherapie stattfinden (Art. 2 KLV). Bei psychologischen Psychotherapeutinnen braucht es zusätzlich eine ärztliche Anordnung. Franchise und Selbstbehalt gehen zu Ihren Lasten.
Was kostet eine Stunde Paarberatung bei einer öffentlichen Stelle?
Das ist je nach Kanton verschieden. Die Paarberatung im Kanton Zürich verrechnet Einwohnerinnen und Einwohnern des Kantons je nach steuerbarem Einkommen zwischen 60 und 240 Franken pro Stunde, zuzüglich Mehrwertsteuer.
Zahlt die Zusatzversicherung eine Paarberatung?
Manche Zusatzversicherungen übernehmen psychologische Beratung oder nichtärztliche Psychotherapie teilweise, etwa mit einer Jahrespauschale oder einem Prozentsatz bis zu einem Höchstbetrag. Oft braucht es vorab eine Kostengutsprache und eine anerkannte Fachperson. Fragen Sie vor Beginn bei Ihrer Versicherung nach.
Was heisst «krankenkassenanerkannt» bei einer Paartherapie?
Das kann zweierlei bedeuten: zur Abrechnung über die Grundversicherung zugelassen (Art. 50c KVV) – dann zahlt diese nur bei einer Erkrankung und auf ärztliche Anordnung – oder von einer Zusatzversicherung anerkannt, deren Bedingungen vom Produkt abhängen. Fragen Sie nach, welche Anerkennung gemeint ist.
Kann ich die Kosten einer Paartherapie von den Steuern abziehen?
Bei der direkten Bundessteuer sind selbst getragene Krankheitskosten abziehbar, soweit sie 5 Prozent der um die Aufwendungen verminderten steuerbaren Einkünfte übersteigen (Art. 33 Abs. 1 Bst. h DBG). Psychotherapie gilt nach der Praxis der ESTV als abzugsfähig, wenn sie ärztlich verordnet ist und von diplomierten Personen durchgeführt wird; Paarberatung ohne Krankheitsbezug in der Regel nicht. Für die kantonalen Steuern gelten die Regeln Ihres Kantons.

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