Anordnungsmodell

Auch: Anordnungsmodell Psychotherapie, ärztliche Anordnung

Das Anordnungsmodell regelt seit dem 1. Juli 2022, dass psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ihre Leistungen auf ärztliche Anordnung selbstständig über die Grundversicherung abrechnen können.

Das Anordnungsmodell hat das frühere Delegationsmodell abgelöst, bei dem psychologische Psychotherapeutinnen nur angestellt und unter ärztlicher Aufsicht über die Grundversicherung abrechnen konnten. Geregelt ist es in Art. 11b der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV).

Anordnen dürfen Ärztinnen und Ärzte mit Weiterbildungstitel in Allgemeiner Innerer Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie oder Kinder- und Jugendmedizin sowie solche mit dem Schwerpunkt Psychosomatische und psychosoziale Medizin. Pro Anordnung sind höchstens 15 Sitzungen gedeckt; vor deren Ablauf erstattet die Therapeutin der anordnenden Ärztin Bericht. Soll die Therapie nach 30 Sitzungen weiterlaufen, berichtet die anordnende Ärztin dem Vertrauensarzt der Krankenkasse, und die Versicherung entscheidet über die Fortsetzung – im Alltag oft Kostengutsprache genannt.

Für Paare wichtig: Die Grundversicherung zahlt nur, wenn eine psychische oder psychosomatische Erkrankung behandelt wird. Eine Beziehungskrise allein genügt nicht.