Psychologische Psychotherapie
Auch: psychologische Psychotherapeutin, psychologischer Psychotherapeut
Psychologische Psychotherapie ist Psychotherapie durch Psychologinnen und Psychologen mit eidgenössischem Weiterbildungstitel in Psychotherapie und kantonaler Bewilligung – im Unterschied zur ärztlichen Psychotherapie durch Psychiaterinnen und Psychiater.
Die Krankenpflege-Leistungsverordnung beschreibt Psychotherapie als Therapie psychischer und psychosomatischer Erkrankungen mit einem definierten Ziel, die vorwiegend auf Gesprächen beruht und als Einzel-, Paar-, Familien- oder Gruppentherapie durchgeführt wird (Art. 2 KLV).
Damit psychologische Psychotherapeutinnen über die Grundversicherung abrechnen dürfen, brauchen sie neben der kantonalen Bewilligung drei Jahre klinische Erfahrung, davon mindestens zwölf Monate in einer anerkannten psychotherapeutisch-psychiatrischen Einrichtung (Art. 50c KVV). Abgerechnet wird nach dem Anordnungsmodell.