Was macht eine Praxis für Familientherapie?
Familientherapie ist eine Form der Psychotherapie, in der mehrere Familienmitglieder gemeinsam an Konflikten, Belastungen und Beziehungsmustern arbeiten, statt nur eine Person zu behandeln.
Wenn ein Kind Verhaltensauffälligkeiten zeigt, Jugendliche sich zurückziehen, Eltern nach einer Trennung nicht mehr miteinander reden oder in einer Patchworkfamilie Spannungen entstehen, liegt die Lösung selten bei einer Person allein. Familientherapie bezieht deshalb die Menschen ein, die zusammenleben oder füreinander wichtig sind – Eltern, Kinder, Stiefeltern, manchmal Grosseltern.
Die meisten Familientherapeutinnen arbeiten systemisch: Sie verstehen Probleme als Ausdruck von Beziehungsmustern und Regeln in der Familie und suchen nach Veränderungen, die für alle tragbar sind. Die Krankenpflege-Leistungsverordnung nennt die Familientherapie ausdrücklich als mögliche Form der Psychotherapie (Art. 2 KLV).
Für Kinder und Jugendliche kann auch eine Ärztin oder ein Arzt für Kinder- und Jugendmedizin oder für Kinder- und Jugendpsychiatrie die psychologische Psychotherapie anordnen (Art. 11b KLV). Familienberatungsstellen und Erziehungsberatungen der Kantone und Gemeinden sind oft eine niederschwellige erste Anlaufstelle.
Kosten und Abrechnung
Familientherapie kann – bei einer psychischen Erkrankung eines Familienmitglieds und mit ärztlicher Anordnung – bei zugelassenen Fachpersonen über die Grundversicherung abgerechnet werden; pro Anordnung sind höchstens 15 Sitzungen gedeckt. Sonst ist sie Selbstzahlerleistung, an der sich manche Zusatzversicherungen beteiligen. Längere Sitzungen mit mehreren Personen und Co-Therapie erhöhen die Kosten.