Trennung und Scheidung

Mediation bei Trennung und Scheidung: Ablauf, Kosten und Grenzen

Wie eine Scheidungs- oder Trennungsmediation in der Schweiz abläuft, was sie kostet, wer zahlt und wann sie nicht passt – mit Gesetzesgrundlagen.

Wenn klar ist, dass ein Paar getrennte Wege geht, stellen sich viele praktische Fragen auf einmal: Wer bleibt in der Wohnung? Wie wird das Geld aufgeteilt? Wo leben die Kinder, und wer zahlt wie viel Unterhalt? Eine Mediation ist ein Weg, diese Fragen gemeinsam zu regeln, statt sie einem Gericht zu überlassen. Dieser Ratgeber erklärt, wie eine Scheidungs- oder Trennungsmediation in der Schweiz abläuft, was sie kostet und wann sie nicht das richtige Verfahren ist.

Was Mediation ist – und was nicht

Die FSM (Fédération Suisse Médiation), der Dachverband der Schweizer Mediationsorganisationen, beschreibt Mediation als prinzipiengeleitete Form der Konfliktklärung, bei der ergebnisoffene, allparteiliche Dritte die Beteiligten darin unterstützen, selbstverantwortlich zu einvernehmlichen Regelungen zu finden. Die Mediatorin oder der Mediator entscheidet also nichts, sondern sorgt für einen fairen Ablauf.

Vier Grundsätze prägen das Verfahren:

  • Freiwilligkeit: Alle können die Mediation jederzeit beenden oder unterbrechen. Das Gericht (Art. 297 Abs. 2 ZPO) und die Kindesschutzbehörde (Art. 314 Abs. 2 ZGB) können Eltern allerdings zu einem Mediationsversuch auffordern.
  • Informiertheit: Beide legen die Informationen offen, die für die Entscheidungen nötig sind – Einkommen, Vermögen, Vorsorge, aber auch die eigenen Bedürfnisse. Ein unterschiedlicher Wissensstand führt nach der FSM zu einem Machtgefälle und ist keine gute Basis.
  • Vertraulichkeit: Die Mediation ist von Schlichtungsbehörde und Gericht unabhängig und vertraulich; Aussagen der Parteien dürfen im gerichtlichen Verfahren nicht verwendet werden (Art. 216 ZPO).
  • Selbstverantwortung: Nur die Beteiligten treffen Entscheidungen.

Mediation ist keine Paartherapie. Sie arbeitet nicht an der Beziehung, sondern an deren Regelung, und sie schaut nach vorn statt zurück. Wer noch unsicher ist, ob die Trennung der richtige Schritt ist, findet im Ratgeber Paartherapie oder Trennung? Orientierung.

Ablauf einer Scheidungsmediation

Nach einem Vorgespräch, in dem Auftrag, Rahmen und Kosten geklärt und in einer Mediationsvereinbarung festgehalten werden, verläuft eine Mediation laut FSM in der Regel in diesen Phasen:

  1. Sammeln der Informationen und Themen
  2. Klären der Bedürfnisse und Interessen aller Beteiligten
  3. Offene Suche nach Lösungsmöglichkeiten
  4. Bewerten, Auswählen und Verhandeln der Optionen
  5. Entwurf einer Vereinbarung, Prüfung der Machbarkeit und Unterzeichnung

Typische Themen sind Unterhalt, Betreuung und Obhut der Kinder, Arbeitspensen, die Wohnsituation, die Aufteilung von Finanzen und Vermögen sowie Wohneigentum. Manche Stellen arbeiten in Co-Mediation: Bei der Paarberatung im Kanton Zürich etwa leiten jeweils eine Frau und ein Mann die Sitzungen, eine Person mit psychosozialem, die andere mit juristischem Hintergrund.

Wie lange es dauert, hängt von der Komplexität und der Verhandlungsbereitschaft ab. Die FSM gibt an, dass sich Mediationen in ihrer Mehrzahl in durchschnittlich drei bis fünf Sitzungen oder innerhalb von zwei bis drei Monaten regeln lassen. Die Zürcher Stelle rechnet mit etwa drei Sitzungen, wenn ein Paar sich in groben Zügen einig ist, und mit fünf, wenn zum Beispiel Wohneigentum geregelt werden muss.

Was mit der Vereinbarung geschieht

Das Ergebnis ist eine schriftliche Vereinbarung, oft Konvention genannt. Was damit passiert, hängt davon ab, ob das Paar sich trennt oder scheiden lässt:

  • Trennung: Eine Trennungsvereinbarung regelt das Getrenntleben. Die Paarberatung im Kanton Zürich weist darauf hin, dass sie mit der Unterzeichnung bindend ist und nicht vom Gericht genehmigt werden muss. Eine wichtige Ausnahme: Vereinbarungen über den Kindesunterhalt werden für das Kind erst mit der Genehmigung durch die Kindesschutzbehörde verbindlich (Art. 287 ZGB); im Gerichtsverfahren genehmigt das Gericht. Kommt keine Einigung zustande, kann ein Ehegatte das Gericht bitten, das Getrenntleben zu regeln – etwa den Unterhalt und die Benützung der Wohnung (Art. 176 ZGB).
  • Scheidung: Verlangen beide die Scheidung und reichen eine vollständige Vereinbarung über die Scheidungsfolgen mit den nötigen Belegen und gemeinsamen Anträgen zu den Kindern ein, hört das Gericht sie getrennt und zusammen an. Ist es überzeugt, dass die Vereinbarung auf freiem Willen und reiflicher Überlegung beruht, spricht es die Scheidung aus (Art. 111 ZGB). Mehr dazu im Glossar unter Scheidungsvereinbarung.
  • Teileinigung: Auch wenn nicht alles geklärt ist, können beide gemeinsam die Scheidung verlangen und die offenen Punkte dem Gericht überlassen (Art. 112 ZGB).

Eine Mediation kann auch während eines Gerichtsverfahrens stattfinden: Das Gericht kann sie jederzeit empfehlen, die Parteien können sie gemeinsam beantragen, und das Verfahren ruht so lange (Art. 214 ZPO). Die in der Mediation erzielte Vereinbarung kann gemeinsam zur Genehmigung eingereicht werden und hat dann die Wirkung eines rechtskräftigen Entscheids (Art. 217 ZPO). Ein Schlichtungsverfahren gibt es im Scheidungsverfahren übrigens nicht (Art. 198 ZPO).

Eine Wartefrist braucht es für eine einvernehmliche Scheidung nicht. Die Trennungszeit von zwei Jahren gilt nur, wenn ein Ehegatte gegen den Willen des anderen klagt (Art. 114 ZGB); vorher ist eine Klage nur bei Unzumutbarkeit möglich (Art. 115 ZGB).

Was eine Mediation kostet

Die Kosten tragen grundsätzlich die Parteien selbst (Art. 218 ZPO). Die FSM erlässt keine Honorarregelung; die Kosten werden vor Beginn ausgehandelt und in der Mediationsvereinbarung festgehalten. Nach Angaben der FSM liegen die Stundenansätze erfahrungsgemäss zwischen 150 und 300 Franken, und üblicherweise teilen sich die Partner die Kosten zu gleichen Teilen.

Bei Co-Mediation arbeiten zwei Fachpersonen, entsprechend höher ist der Ansatz. Die Paarberatung im Kanton Zürich verrechnet für Co-Mediation einen Normaltarif von 480 Franken pro Stunde; für Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons sinkt er je nach steuerbarem Einkommen bis auf 120 Franken, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer. Pro Sitzung kommen 15 Minuten Vor- und Nachbereitung dazu, juristische Arbeiten wie das Ausformulieren der Konvention kosten 90 bis 360 Franken pro Stunde.

Wer zahlt, wenn das Geld knapp ist?

  • Kinderbelange: In kindesrechtlichen Angelegenheiten haben die Parteien Anspruch auf eine unentgeltliche Mediation, wenn ihnen die Mittel fehlen und das Gericht eine Mediation empfiehlt (Art. 218 ZPO). Das kantonale Recht kann weitere Erleichterungen vorsehen.
  • Rechtsschutzversicherung: Die FSM empfiehlt, bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung nach einer Kostenübernahme zu fragen.
  • Krankenkasse: Sie zahlt keine Mediation, weil keine Krankheit behandelt wird.

Was Paartherapie und Paarberatung kosten, steht im Ratgeber Was kostet eine Paartherapie in der Schweiz?

Grenzen und Nachteile

Mediation ist kein Allheilmittel. Diese Punkte sollten Sie kennen, bevor Sie sich dafür entscheiden:

  • Es braucht beide. Allein ist eine Mediation nicht möglich – ihr Ziel sind Lösungen, die beide mittragen.
  • Gewalt und Machtgefälle: Mediation setzt voraus, dass beide frei und ohne Angst verhandeln können. Bei Gewalt in der Beziehung steht der Schutz im Vordergrund; das Interventionsprotokoll des Kantons Freiburg hält fest, dass die Arbeit mit einem Paar vorrangig auf die Beendigung der Gewalt und die Sicherheit des Opfers zielen muss. Die Opferhilfe berät unter 142 kostenlos und vertraulich, bei akuter Gefahr hilft die Polizei unter 117.
  • Keine Vertretung vor Gericht: Die Mediatorin vertritt keine Seite. Wer sich bei Unterhalt, Vorsorge oder Vermögen unsicher ist, kann die Vereinbarung vor der Unterzeichnung von einer eigenen Rechtsperson prüfen lassen.
  • Kein garantiertes Ergebnis: Scheitert die Mediation, entstehen trotzdem Kosten, und die offenen Fragen gehen ans Gericht.

Eine Mediatorin oder einen Mediator finden

Die FSM führt eine Suche mit nach eigenen Angaben über 700 anerkannten Mediatorinnen und Mediatoren und vergibt den Titel «Mediator:in FSM». Viele kantonale und kirchliche Paar- und Familienberatungsstellen bieten Trennungsberatung und Mediation unter einem Dach an. Fragen Sie im Vorgespräch nach der Ausbildung, nach Erfahrung mit Scheidungen und Kinderbelangen, nach juristischer Unterstützung und nach den Kosten.

Auf Paartherapie Schweiz sind derzeit keine Mediationspraxen gelistet. Wer die Trennung erst noch klären oder emotional verarbeiten möchte, findet Praxen unter Trennungs- und Scheidungsberatung und im Verzeichnis. Den Begriff erklärt das Glossar unter Mediation.

Häufige Fragen

Was kostet eine Mediation bei einer Scheidung?
Das hängt vom Stundenansatz und von der Zahl der Sitzungen ab. Die FSM erlässt keine Honorarregelung und nennt erfahrungsgemäss 150 bis 300 Franken pro Stunde; meist teilen sich die Partner die Kosten. Bei Co-Mediation mit zwei Fachpersonen ist der Ansatz höher – die Paarberatung im Kanton Zürich verrechnet je nach Einkommen 120 bis 480 Franken pro Stunde zuzüglich Mehrwertsteuer.
Wie viele Sitzungen braucht eine Scheidungsmediation?
Nach Angaben der FSM lassen sich Mediationen in ihrer Mehrzahl in durchschnittlich drei bis fünf Sitzungen oder innerhalb von zwei bis drei Monaten regeln. Sind Wohneigentum, Vorsorge oder Kinderbelange umstritten, können es mehr werden.
Kann ich eine Mediation auch allein machen, wenn mein Partner nicht will?
Nein. Mediation beruht auf Freiwilligkeit und setzt voraus, dass beide ihre Anliegen einbringen. Will der andere Partner nicht, können eine Einzelberatung oder eine anwaltliche Beratung weiterhelfen.
Zahlt die Krankenkasse eine Mediation?
Nein. Eine Mediation behandelt keine Krankheit. Die FSM empfiehlt, bei einer Rechtsschutzversicherung nach einer Kostenübernahme zu fragen; in Kinderbelangen besteht unter Bedingungen Anspruch auf eine unentgeltliche Mediation (Art. 218 ZPO).
Was ist der Unterschied zwischen Paartherapie und Mediation?
Paartherapie arbeitet an der Beziehung, etwa an Konflikten, Vertrauen und Nähe. Mediation regelt die Folgen einer Trennung: Wohnung, Geld, Vorsorge und Kinder. Wer noch nicht weiss, ob er sich trennen will, ist in einer Paar- oder Trennungsberatung meist besser aufgehoben.

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