Scheidungsvereinbarung
Auch: Scheidungskonvention, Konvention
Die Scheidungsvereinbarung ist die schriftliche Einigung von Ehegatten über die Folgen ihrer Scheidung – etwa Unterhalt, Vorsorge, Güterrecht, Wohnung und die Regelungen für die Kinder –, die sie mit dem gemeinsamen Scheidungsbegehren dem Gericht einreichen.
Verlangen Ehegatten die Scheidung gemeinsam und reichen eine vollständige Vereinbarung mit den nötigen Belegen und gemeinsamen Anträgen zu den Kindern ein, hört das Gericht sie getrennt und zusammen an (Art. 111 ZGB). Ist es überzeugt, dass die Vereinbarung auf freiem Willen und reiflicher Überlegung beruht, spricht es die Scheidung aus.
Viele Paare erarbeiten die Vereinbarung in einer Mediation. Will nur ein Ehegatte die Scheidung, setzt die Klage in der Regel voraus, dass das Paar mindestens zwei Jahre getrennt gelebt hat (Art. 114 ZGB).