Ehe- und Familienberatungsstelle
Auch: Paarberatungsstelle, Eheberatungsstelle, Familienberatungsstelle
Ehe- und Familienberatungsstellen sind öffentlich, kirchlich oder gemeinnützig getragene Stellen, an die sich Paare bei Beziehungsschwierigkeiten wenden können; die Kantone müssen für ein solches Angebot sorgen (Art. 171 ZGB).
Art. 171 des Zivilgesetzbuchs verpflichtet die Kantone, dafür zu sorgen, dass sich Ehegatten bei Eheschwierigkeiten gemeinsam oder einzeln an Ehe- oder Familienberatungsstellen wenden können. Wie das Angebot organisiert ist, regelt jeder Kanton selbst.
Ein Beispiel ist die Paarberatung im Kanton Zürich, getragen von der reformierten und der katholischen Kirche, mit zehn Beratungsstellen und Online-Beratung. Sie verrechnet Einwohnerinnen und Einwohnern des Kantons je nach steuerbarem Einkommen 60 bis 240 Franken pro Stunde (zuzüglich Mehrwertsteuer) und bietet auch Mediation an.