Mediation bei Trennung und Scheidung: Ablauf, Kosten und Grenzen
Wie eine Scheidungs- oder Trennungsmediation in der Schweiz abläuft, was sie kostet, wer zahlt und wann sie nicht passt – mit Gesetzesgrundlagen.
Paartherapie, Trennungsberatung, Getrenntleben oder Scheidung: was bei Trennungsgedanken hilft, was das Gesetz regelt und wann Paartherapie danach noch passt.
«Sollen wir es noch einmal versuchen – oder ist es vorbei?» Diese Frage stellen sich viele Paare, oft nicht gleichzeitig und nicht mit derselben Antwort. Einer möchte kämpfen, die andere ist innerlich schon halb gegangen. Dieser Ratgeber zeigt, was Paartherapie, Paarberatung und Trennungsberatung bei Trennungsgedanken leisten können, was das Gesetz für Getrenntleben und Scheidung vorsieht und wann eine Paartherapie auch nach einer Trennung noch Sinn ergibt.
Trennungsgedanken sind selten eindeutig. Hinter dem Satz «Ich kann nicht mehr» können Erschöpfung, eine Affäre, jahrelange Kränkungen, eine psychische Belastung oder schlicht unterschiedliche Lebenspläne stehen. Bevor die grosse Entscheidung fällt, hilft es, auseinanderzuhalten:
Dafür muss das Paar nicht gemeinsam kommen. Die Paarberatung im Kanton Zürich etwa nennt Einzelberatung ausdrücklich als Möglichkeit, wenn unsicher ist, ob die Beziehung fortgeführt werden soll, oder wenn Fragen zu Trennung und Scheidung anstehen. Praxen für Einzelberatung bei Beziehungsthemen bieten genau das an.
Eine Paartherapie ist kein Versprechen, dass die Beziehung hält. Sie ist ein geschützter Rahmen, in dem beide aussprechen können, was zu Hause eskaliert oder verstummt. Das kann zu zwei sehr unterschiedlichen Ergebnissen führen: Ein Paar findet einen neuen Umgang miteinander – oder es trennt sich bewusster und fairer, als es ohne Begleitung möglich gewesen wäre.
Die Fachperson trifft diese Entscheidung nicht. Sie arbeitet allparteilich, nimmt also die Anliegen beider gleichermassen ernst, auch wenn einer bleiben und der andere gehen will. Sie kann benennen, was sie beobachtet, etwa dass Gespräche nur noch um die Vergangenheit kreisen. Wer sich in eine Richtung gedrängt fühlt, sollte das in der Sitzung ansprechen; ein Wechsel der Fachperson ist legitim.
Ob Paarberatung oder Paartherapie besser passt, hängt von der Tiefe der Krise ab: Für konkrete Konflikte und Entscheidungen reicht oft eine Beratung, bei tiefen Verletzungen oder psychischen Belastungen ist eine psychotherapeutisch ausgebildete Fachperson sinnvoll. Die Unterschiede erklärt der Ratgeber Paartherapie oder Paarberatung. Wann eine Paartherapie überhaupt sinnvoll ist und ob es ein «zu spät» gibt, behandelt der Ratgeber Wann ist eine Paartherapie sinnvoll?
Manche Paare brauchen Abstand, bevor sie entscheiden können. Das Gesetz kennt dafür klare Regeln:
Einigen sich Ehegatten nicht, kann jeder beim Zivilgericht an seinem Wohnsitz ein Gesuch um Regelung des Getrenntlebens stellen – das sogenannte Eheschutzverfahren. Es ist ein summarisches, also rascheres Verfahren (Art. 271 ZPO), und ein Schlichtungsversuch entfällt (Art. 198 ZPO); der Kanton Basel-Stadt etwa beschreibt diesen Weg auf seiner Website. Die Gerichtskosten richten sich nach dem kantonalen Gebührentarif. Für unverheiratete Paare gibt es kein Eheschutzverfahren: Eine Einigung über den Kindesunterhalt genehmigt die KESB, ist der Unterhalt strittig, kann das Kind auf Unterhalt klagen (Art. 279 ZGB).
Eine Paartherapie während der Trennungszeit ist möglich. Sie funktioniert am besten, wenn beide wissen, wozu sie sie nutzen wollen: um eine Rückkehr zu prüfen oder um die Trennung gut zu gestalten.
Eine Pflicht zur Paar- oder Eheberatung vor der Scheidung gibt es nicht. Reichen beide gemeinsam die Scheidung ein, gilt keine Trennungsfrist; will nur einer die Scheidung, setzt die Klage in der Regel zwei Jahre Getrenntleben voraus (Art. 111 und 114 ZGB). Wie die Scheidungsfolgen geregelt werden und was eine Mediation dabei leistet, erklärt der Ratgeber Mediation bei Trennung und Scheidung.
Eine Trennungs- und Scheidungsberatung hilft, diese Schritte vorzubereiten und dabei nicht nur an Rechtsfragen, sondern auch an Trauer, Wut und die Zeit danach zu denken.
Kinder erleben die Trennung ihrer Eltern unmittelbar mit. Sind Anordnungen über ein Kind zu treffen, hört das Gericht die Eltern persönlich an und kann sie zu einem Mediationsversuch auffordern (Art. 297 ZPO). Unabhängig vom Verfahren lohnt es sich, früh zu besprechen, wie die Kinder informiert werden und wie die Betreuung aussehen soll. Leiden Kinder sichtbar unter dem Konflikt, kann eine Familientherapie helfen, die alle Beteiligten einbezieht.
Auch wenn die Trennung vollzogen ist, kann eine Paartherapie sinnvoll sein: um zu verstehen, was passiert ist, um als Eltern wieder sachlich miteinander reden zu können oder um ehrlich zu prüfen, ob ein Neuanfang realistisch ist. Entscheidend ist, dass beide dasselbe Ziel vor Augen haben. Ist nur einer an einer Rückkehr interessiert, ist eine Einzelberatung meist der bessere Rahmen, um die Trennung zu verarbeiten.
Bei Gewalt in der Beziehung geht Sicherheit vor jeder Frage nach Paartherapie oder Trennung. Das Interventionsprotokoll des Kantons Freiburg hält fest, dass eine herkömmliche Paarberatung nicht sinnvoll ist, solange Gewalt ausgeübt wird oder Gewalthandlungen erst kurz zurückliegen. Die Opferhilfe berät unter 142 kostenlos und vertraulich, bei akuter Gefahr hilft die Polizei unter 117. In einer akuten seelischen Krise ist die Dargebotene Hand rund um die Uhr unter 143 erreichbar.
| Situation | Passendes Angebot |
|---|---|
| Beide wollen an der Beziehung arbeiten | Paartherapie oder Paarberatung |
| Einer ist unsicher, der andere will nicht kommen | Einzelberatung bei Beziehungsthemen |
| Die Trennung ist beschlossen, die Regelungen sind offen | Mediation, Trennungs- und Scheidungsberatung |
| Kinder leiden unter dem Konflikt | Familientherapie, Elterngespräche in der Trennungsberatung |
| Es gibt Gewalt oder Drohungen | Opferhilfe (142), Polizei (117) |
Praxen nach Region, Sprache und Leistung finden Sie im Verzeichnis der Paartherapie-Praxen. Was die einzelnen Angebote kosten, steht im Ratgeber Was kostet eine Paartherapie in der Schweiz?