Paartherapie und Beratung

Paartherapie oder Paarberatung: Unterschiede und wie man die passende Fachperson findet

Was Paartherapie und Paarberatung unterscheidet, welche Titel in der Schweiz etwas aussagen und wie Sie in fünf Schritten die passende Fachperson finden.

Paartherapie und Paarberatung verfolgen dasselbe Ziel – ein Paar soll wieder besser miteinander umgehen oder eine tragfähige Entscheidung treffen –, unterscheiden sich in der Schweiz aber bei Ausbildung, rechtlichem Rahmen und Kosten. Paartherapie ist eine Form der Psychotherapie und kann bei einer psychischen Erkrankung über die Grundversicherung laufen. Paarberatung ist psychosoziale Beratung ohne Krankheitsbehandlung. Welche Form passt, hängt davon ab, was Sie belastet und wie tief die Krise reicht.

Was Paartherapie ist

Die Krankenpflege-Leistungsverordnung beschreibt Psychotherapie als Therapie psychischer und psychosomatischer Erkrankungen mit einem definierten therapeutischen Ziel, die vorwiegend auf sprachlicher Kommunikation beruht und als Einzel-, Paar-, Familien- oder Gruppentherapie durchgeführt wird (Art. 2 KLV). Paartherapie im engeren Sinn ist also Psychotherapie im Paarsetting.

Angeboten wird sie von psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie von Psychiaterinnen und Psychiatern, meist mit einer zusätzlichen Weiterbildung in Paar- oder Familientherapie. Typische Anlässe sind festgefahrene Konflikte, eine Affäre, Entfremdung oder eine psychische Erkrankung eines Partners, die die Beziehung belastet. Psychologische Psychotherapeutinnen können seit dem 1. Juli 2022 auf ärztliche Anordnung über die Grundversicherung abrechnen (Art. 11b KLV) – vorausgesetzt, es wird eine Erkrankung behandelt.

Was Paarberatung ist

Paarberatung setzt an der aktuellen Situation an: an Streit um Alltag, Geld oder Kinder, an Übergängen wie Elternschaft oder Pensionierung, an der Frage, ob ein Paar zusammenbleibt. Sie behandelt keine Krankheit und ist deshalb keine Leistung der Grundversicherung.

Beraten können Fachleute mit unterschiedlichem Hintergrund, etwa Psychologinnen, Sozialarbeitende oder Personen mit dem Abschluss «Berater/in im psychosozialen Bereich mit eidgenössischem Diplom», der über eine Höhere Fachprüfung erworben wird. Dachverband der psychosozialen Beratung ist die Schweizerische Gesellschaft für Beratung (SGfB).

Eine wichtige Rolle spielen öffentliche Stellen: Die Kantone müssen dafür sorgen, dass sich Ehegatten bei Eheschwierigkeiten gemeinsam oder einzeln an Ehe- oder Familienberatungsstellen wenden können (Art. 171 ZGB). Die Paarberatung im Kanton Zürich zum Beispiel ist von der reformierten und der katholischen Kirche getragen, berät an zehn Beratungsstellen oder online und richtet ihre Tarife für Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons nach deren finanziellen Verhältnissen.

Die Unterschiede im Überblick

Paartherapie Paarberatung
Rechtlicher Rahmen Psychotherapie; Ausübung in eigener fachlicher Verantwortung braucht eine kantonale Bewilligung (Art. 22 PsyG) Psychosoziale Beratung, keine Psychotherapie im Sinne des PsyG
Typische Fachperson Psychologische Psychotherapeutin, Psychiater Psychosoziale Beraterin, Psychologe, Sozialarbeiterin
Anlass Tiefe Krisen, Verletzungen, psychische Belastungen Konkrete Konflikte, Entscheidungen, Übergänge
Grundversicherung Möglich bei Krankheitswert, bei psychologischer Psychotherapie mit ärztlicher Anordnung Nein
Zusatzversicherung Je nach Produkt Je nach Produkt, teils Beitrag an psychologische Beratung

In der Praxis überschneiden sich die Methoden stark, und viele Fachpersonen bieten beides an.

Welche Titel etwas aussagen

Das Psychologieberufegesetz schützt die Bezeichnung «Psychologin» oder «Psychologe»: Sie darf nur führen, wer einen nach dem Gesetz anerkannten Ausbildungsabschluss in Psychologie hat (Art. 4 und 45 PsyG). Dazu kommen eidgenössische Weiterbildungstitel in fünf Fachgebieten, darunter Psychotherapie (Art. 8 PsyG). Wer vorgibt, einen solchen Titel zu besitzen, ohne ihn rechtmässig erworben zu haben, wird gebüsst (Art. 45 PsyG).

Bezeichnungen wie «Paartherapeut», «Paarberaterin» oder «Paarcoach» sind dagegen keine Titel nach dem Psychologieberufegesetz. Sie sagen allein nichts über die Ausbildung aus. Diese Quellen helfen beim Prüfen:

  • PsyReg: Das öffentliche Psychologieberuferegister des BAG ist seit dem 1. August 2017 zugänglich. Es zeigt eidgenössische Weiterbildungstitel und bei psychologischen Psychotherapeutinnen, ob sie eine Bewilligung für die Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung haben.
  • MedReg: Das Medizinalberuferegister listet Ärztinnen und Ärzte, etwa mit Facharzttitel in Psychiatrie und Psychotherapie.
  • Berufsverbände: Die FSP ist nach eigenen Angaben der grösste Berufsverband für Psychologinnen und Psychologen in der Schweiz und führt mit dem Psyfinder eine Suche. Für Beratung ist die SGfB der Dachverband, für Mediation die FSM (Fédération Suisse Médiation) mit eigener Mediatorensuche.

Methoden: Was hinter den Namen steckt

Viele Fachpersonen nennen auf ihrer Website eine Methode. Die verbreitetsten sind:

  • Emotionsfokussierte Paartherapie (EFT): beruht auf der Bindungstheorie und arbeitet an den Gefühlen hinter wiederkehrenden Streitmustern.
  • Gottman-Methode: von John und Julie Gottman entwickelt, mit Fokus auf Freundschaft, Konfliktbewältigung und gemeinsame Ziele.
  • Systemische Therapie und Beratung: betrachtet Probleme im Zusammenhang mit Beziehungsmustern in Paar, Familie und Umfeld.
  • Imago-Paartherapie: arbeitet mit einem strukturierten Dialog, in dem die Partner einander spiegeln und bestätigen.

Für Paare ist weniger die Methode entscheidend als die Frage, ob sich beide bei der Fachperson ernst genommen fühlen und ob sie ihr Vorgehen nachvollziehbar erklärt.

Wann weder das eine noch das andere passt

Bei Gewalt in der Beziehung. Das Interventionsprotokoll des Kantons Freiburg hält fest, dass eine herkömmliche Paarberatung nicht sinnvoll ist, solange Gewalt ausgeübt wird oder Gewalthandlungen erst kurz zurückliegen; die Arbeit mit dem Paar muss vorrangig auf die Beendigung der Gewalt und die Sicherheit des Opfers zielen. Die Opferhilfe berät unter 142 kostenlos und vertraulich; bei akuter Gefahr wählen Sie die Polizei unter 117.

In einer akuten seelischen Krise. Die Dargebotene Hand ist rund um die Uhr und kostenlos unter 143 erreichbar, auch per Chat und Mail. Online-Sitzungen sind gemäss FSP bei akuten Krisen und Suizidgefahr nicht angebracht.

Wenn die Trennung feststeht. Geht es um Unterhalt, Wohnung und Kinder, ist eine Mediation oft passender. Sie ist vom Gericht unabhängig und vertraulich (Art. 216 ZPO), und das Gericht kann Eltern zu einem Mediationsversuch auffordern (Art. 297 ZPO).

In fünf Schritten zur passenden Fachperson

  1. Anliegen klären: Geht es um konkrete Konflikte, eine tiefe Krise, Sexualität oder die Regelung einer Trennung?
  2. Rahmen festlegen: Region, Sprache, Termine am Abend oder online, Budget.
  3. Qualifikation prüfen: Grundberuf, Weiterbildung, Eintrag im PsyReg oder MedReg, Verbandsmitgliedschaft.
  4. Kosten klären: Stundenansatz, Abrechnung über Grund- oder Zusatzversicherung, ärztliche Anordnung, Absagefristen.
  5. Erstgespräch nutzen: Achten Sie darauf, ob beide Partner gleichermassen Raum bekommen. Wenn es nicht passt, ist ein Wechsel legitim.

Häufige Fragen

Ist Paartherapie besser als Paarberatung?
Nicht grundsätzlich. Paarberatung eignet sich für konkrete Konflikte und Entscheidungen, Paartherapie für tiefere Krisen oder wenn psychische Belastungen eine Rolle spielen. Entscheidend sind Qualifikation und Passung der Fachperson.
Woran erkenne ich eine qualifizierte Paartherapeutin?
Fragen Sie nach Grundberuf und Weiterbildung. Eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutinnen sind im öffentlichen Psychologieberuferegister PsyReg eingetragen, Psychiaterinnen im Medizinalberuferegister MedReg. Mitgliedschaften in Berufsverbänden wie der FSP zeigen zudem, dass berufsethische Richtlinien gelten.
Kann eine Paarberatung über die Krankenkasse abgerechnet werden?
Nicht über die Grundversicherung, weil keine Krankheit behandelt wird. Manche Zusatzversicherungen beteiligen sich an psychologischer Beratung. Öffentliche Beratungsstellen bieten oft Tarife nach Einkommen.
Was tun, wenn in der Beziehung Gewalt vorkommt?
Suchen Sie zuerst Schutz und Beratung: Die Opferhilfe ist unter 142 kostenlos und vertraulich erreichbar, bei akuter Gefahr die Polizei unter 117. Eine gemeinsame Paarberatung ist bei andauernder Gewalt nicht sinnvoll.

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