Wann ist eine Paartherapie sinnvoll – und wann ist es zu spät?
Typische Anlässe, Warnsignale im Streit und die Frage, ob es zu spät ist: woran Paare erkennen, ob Paartherapie oder Paarberatung jetzt passt.
Was Paartherapie und Paarberatung unterscheidet, welche Titel in der Schweiz etwas aussagen und wie Sie in fünf Schritten die passende Fachperson finden.
Paartherapie und Paarberatung verfolgen dasselbe Ziel – ein Paar soll wieder besser miteinander umgehen oder eine tragfähige Entscheidung treffen –, unterscheiden sich in der Schweiz aber bei Ausbildung, rechtlichem Rahmen und Kosten. Paartherapie ist eine Form der Psychotherapie und kann bei einer psychischen Erkrankung über die Grundversicherung laufen. Paarberatung ist psychosoziale Beratung ohne Krankheitsbehandlung. Welche Form passt, hängt davon ab, was Sie belastet und wie tief die Krise reicht.
Die Krankenpflege-Leistungsverordnung beschreibt Psychotherapie als Therapie psychischer und psychosomatischer Erkrankungen mit einem definierten therapeutischen Ziel, die vorwiegend auf sprachlicher Kommunikation beruht und als Einzel-, Paar-, Familien- oder Gruppentherapie durchgeführt wird (Art. 2 KLV). Paartherapie im engeren Sinn ist also Psychotherapie im Paarsetting.
Angeboten wird sie von psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie von Psychiaterinnen und Psychiatern, meist mit einer zusätzlichen Weiterbildung in Paar- oder Familientherapie. Typische Anlässe sind festgefahrene Konflikte, eine Affäre, Entfremdung oder eine psychische Erkrankung eines Partners, die die Beziehung belastet. Psychologische Psychotherapeutinnen können seit dem 1. Juli 2022 auf ärztliche Anordnung über die Grundversicherung abrechnen (Art. 11b KLV) – vorausgesetzt, es wird eine Erkrankung behandelt.
Paarberatung setzt an der aktuellen Situation an: an Streit um Alltag, Geld oder Kinder, an Übergängen wie Elternschaft oder Pensionierung, an der Frage, ob ein Paar zusammenbleibt. Sie behandelt keine Krankheit und ist deshalb keine Leistung der Grundversicherung.
Beraten können Fachleute mit unterschiedlichem Hintergrund, etwa Psychologinnen, Sozialarbeitende oder Personen mit dem Abschluss «Berater/in im psychosozialen Bereich mit eidgenössischem Diplom», der über eine Höhere Fachprüfung erworben wird. Dachverband der psychosozialen Beratung ist die Schweizerische Gesellschaft für Beratung (SGfB).
Eine wichtige Rolle spielen öffentliche Stellen: Die Kantone müssen dafür sorgen, dass sich Ehegatten bei Eheschwierigkeiten gemeinsam oder einzeln an Ehe- oder Familienberatungsstellen wenden können (Art. 171 ZGB). Die Paarberatung im Kanton Zürich zum Beispiel ist von der reformierten und der katholischen Kirche getragen, berät an zehn Beratungsstellen oder online und richtet ihre Tarife für Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons nach deren finanziellen Verhältnissen.
| Paartherapie | Paarberatung | |
|---|---|---|
| Rechtlicher Rahmen | Psychotherapie; Ausübung in eigener fachlicher Verantwortung braucht eine kantonale Bewilligung (Art. 22 PsyG) | Psychosoziale Beratung, keine Psychotherapie im Sinne des PsyG |
| Typische Fachperson | Psychologische Psychotherapeutin, Psychiater | Psychosoziale Beraterin, Psychologe, Sozialarbeiterin |
| Anlass | Tiefe Krisen, Verletzungen, psychische Belastungen | Konkrete Konflikte, Entscheidungen, Übergänge |
| Grundversicherung | Möglich bei Krankheitswert, bei psychologischer Psychotherapie mit ärztlicher Anordnung | Nein |
| Zusatzversicherung | Je nach Produkt | Je nach Produkt, teils Beitrag an psychologische Beratung |
In der Praxis überschneiden sich die Methoden stark, und viele Fachpersonen bieten beides an.
Das Psychologieberufegesetz schützt die Bezeichnung «Psychologin» oder «Psychologe»: Sie darf nur führen, wer einen nach dem Gesetz anerkannten Ausbildungsabschluss in Psychologie hat (Art. 4 und 45 PsyG). Dazu kommen eidgenössische Weiterbildungstitel in fünf Fachgebieten, darunter Psychotherapie (Art. 8 PsyG). Wer vorgibt, einen solchen Titel zu besitzen, ohne ihn rechtmässig erworben zu haben, wird gebüsst (Art. 45 PsyG).
Bezeichnungen wie «Paartherapeut», «Paarberaterin» oder «Paarcoach» sind dagegen keine Titel nach dem Psychologieberufegesetz. Sie sagen allein nichts über die Ausbildung aus. Diese Quellen helfen beim Prüfen:
Viele Fachpersonen nennen auf ihrer Website eine Methode. Die verbreitetsten sind:
Für Paare ist weniger die Methode entscheidend als die Frage, ob sich beide bei der Fachperson ernst genommen fühlen und ob sie ihr Vorgehen nachvollziehbar erklärt.
Bei Gewalt in der Beziehung. Das Interventionsprotokoll des Kantons Freiburg hält fest, dass eine herkömmliche Paarberatung nicht sinnvoll ist, solange Gewalt ausgeübt wird oder Gewalthandlungen erst kurz zurückliegen; die Arbeit mit dem Paar muss vorrangig auf die Beendigung der Gewalt und die Sicherheit des Opfers zielen. Die Opferhilfe berät unter 142 kostenlos und vertraulich; bei akuter Gefahr wählen Sie die Polizei unter 117.
In einer akuten seelischen Krise. Die Dargebotene Hand ist rund um die Uhr und kostenlos unter 143 erreichbar, auch per Chat und Mail. Online-Sitzungen sind gemäss FSP bei akuten Krisen und Suizidgefahr nicht angebracht.
Wenn die Trennung feststeht. Geht es um Unterhalt, Wohnung und Kinder, ist eine Mediation oft passender. Sie ist vom Gericht unabhängig und vertraulich (Art. 216 ZPO), und das Gericht kann Eltern zu einem Mediationsversuch auffordern (Art. 297 ZPO).