Eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin
Auch: Eidgenössisch anerkannter Psychotherapeut, eidg. anerkannte Psychotherapeutin, eidg. anerkannter Psychotherapeut, Fachpsychologe für Psychotherapie
Eidgenössisch anerkannt ist eine Psychotherapeutin oder ein Psychotherapeut, wenn sie oder er einen eidgenössischen oder anerkannten ausländischen Weiterbildungstitel in Psychotherapie nach dem Psychologieberufegesetz besitzt.
Das Psychologieberufegesetz (PsyG) kennt eidgenössische Weiterbildungstitel in fünf Fachgebieten: Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychologie, klinische Psychologie, Neuropsychologie und Gesundheitspsychologie (Art. 8 PsyG). Wer vorgibt, einen solchen Titel zu besitzen, ohne ihn rechtmässig erworben zu haben, macht sich strafbar (Art. 45 PsyG).
Wer Psychotherapie in eigener fachlicher Verantwortung ausübt, braucht zusätzlich eine Bewilligung des Kantons (Art. 22 PsyG). Beides lässt sich im öffentlichen Psychologieberuferegister nachprüfen.
Bezeichnungen wie «Paartherapeut» oder «Paarberaterin» sind dagegen keine Titel nach dem PsyG. Sie sagen allein nichts über die Ausbildung aus.