Kostengutsprache
Auch: Kostengutsprachegesuch, Gutsprache
Eine Kostengutsprache ist die vorgängige schriftliche Zusage einer Versicherung, die Kosten einer bestimmten Behandlung zu übernehmen.
In der Grundversicherung ist bei psychologischer Psychotherapie eine Fortsetzung nach 30 Sitzungen nur möglich, wenn die anordnende Ärztin dem Vertrauensarzt der Krankenkasse berichtet und einen Vorschlag zur Fortsetzung macht (Art. 11b Abs. 3 KLV in Verbindung mit Art. 3b KLV). Der Bericht nennt unter anderem die Art der Erkrankung, den bisherigen Verlauf sowie Ziel und voraussichtliche Dauer der weiteren Therapie.
Auch Zusatzversicherungen verlangen für nichtärztliche Psychotherapie oft eine Kostengutsprache vor Beginn der Behandlung. Fragen Sie nach, bevor die erste Sitzung stattfindet.