Krankenkassenanerkannt

Auch: krankenkassenanerkannte Paartherapie, von der Krankenkasse anerkannt, kassenanerkannt

«Krankenkassenanerkannt» heisst, dass eine Fachperson über eine Krankenversicherung abrechnen kann – entweder als zugelassene Leistungserbringerin der Grundversicherung oder als von einer Zusatzversicherung anerkannte Therapeutin; welche der beiden Anerkennungen gemeint ist, macht für Paare einen grossen Unterschied.

Grundversicherung: Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten werden zur Abrechnung zugelassen, wenn sie eine kantonale Bewilligung haben, drei Jahre klinische Erfahrung nachweisen – davon mindestens zwölf Monate in einer anerkannten psychotherapeutisch-psychiatrischen Einrichtung – und die Qualitätsanforderungen erfüllen (Art. 50c KVV). Auch dann zahlt die Grundversicherung nur auf ärztliche Anordnung und nur, wenn eine psychische Erkrankung behandelt wird (Anordnungsmodell). Eine Paarberatung bei einer Beziehungskrise wird dadurch nicht zur Kassenleistung.

Zusatzversicherung: Hier entscheidet jeder Versicherer selbst, welche Fachpersonen und Methoden er anerkennt – über eigene Listen oder über Qualitätslabels. Die Bedingungen hängen vom Produkt ab; oft braucht es eine Kostengutsprache vor Beginn. Fragen Sie deshalb bei «krankenkassenanerkannt» immer nach: anerkannt für welche Versicherung und welches Produkt?